ABG

 

 

Buchungs- und Geschäftsbedingungen

 

Alle angebotenen Leistungen und Vereinbarungen liegen ausschließlich diesen Bedingungen zugrunde.

Abweichende Forderungen und Wünsche, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind unverbindlich.

 

Der Gastaufnahmevertrag / Anzahlung

 

Die Ferienwohnung/das Ferienhaus ist schriftlich oder telefonisch zu bestellen und muss vom Vermieter zugesagt werden (schriftliche Buchungsbestätigung). Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, durch die Annahme der Buchungsbestätigung durch den Gast. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung.

Der Vermieter ist berechtigt, den Gastaufnahmevertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Gast eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist der Vermieter verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der

Einverständniserklärung über die Bezahlung der Anzahlung des Vertragspartners beim Vermieter zustande.

Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.  

 

 

An / Abreise

 

Die reservierte Ferienwohnung bzw. das reservierte Ferienhaus steht dem Gast am Anreisetag ab

16.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Nach vorheriger Absprache mit dem

Vermieter ist eine frühere Anreise und/oder spätere Abreise möglich. Sofern nicht eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat der Vermieter das Recht, die reservierte Ferienwohnung bzw. das reservierte Ferienhaus am Folgetag der geplanten Anreise anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus einen Anspruch ableiten kann.

 

 

 

 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stornofristen

 

Der Gast ist berechtigt, vor Reisebeginn ohne Angabe von Gründen

durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Buchungsvertrag zurückzutreten. Der daraus entstehende Anspruch des Vermieters auf Rücktrittsgebühren von Ferienwohnungen beträgt:

bis 61 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises

ab 60 bis 35 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises

ab 34 bis 2 Tage vor Reisebeginn 80% des Reisepreises bei späterem Rücktritt wird der gesamte Reisepreis berechnet

 

Zu empfehlen ist der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.

                

 

 

Bereitstellung einer Ersatzunterkunft 

 

Der Vermieter kann dem Vertragspartner bzw.  den  Gästen  eine  adäquate  Ersatzunterkunft  (gleicher  Qualität)  zur  Verfügung  stellen,  wenn  dies  dem  Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. 

Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.  Anfallende Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Vermieters.

 

 

Zahlungsbedingungen

 

Die Zahlungsvereinbarungen sind auf Ihrer Buchungsbestätigung zu finden.

 

Sofern vereinbart leisten Sie nach Buchungsabschluss innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung von

20% des Reisepreises. Bis spätestens 14 Tage vor Anreise ist der komplette Restbetrag der Miete der Ferienwohnung/des Ferienhauses zu überweisen. Die dazu nötigen Angaben finden Sie auf Ihrer Buchungsbestätigung/Rechnung.

 

In Absprache erfolgt die Zahlung des gesamten Reisepreises sowie anfallender Nebenkosten (z.B. Kurtaxe) in bar vor Ort. 

 

Weitere erbrachte Leistungen begleichen Sie am Abreisetag in bar.

 

 

 

 
   

Haftung des Mieters

 

Für schuldhafte Beschädigungen der Mietsachen und des Hauses sowie sämtlicher zum Haus gehörender Anlagen und Einrichtungen ist der Gast verantwortlich, soweit die Beschädigungen von ihm oder seinen Angehörigen und Besuchern verursacht worden sind. Beschädigte oder defekte Einrichtungsgegenstände sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen (Schadensregulierung erfolgt nach Absprache).

 

Für mitgebrachte persönliche Gegenstände oder Wertsachen besteht in unserem Haus kein Versicherungsschutz.

 

 

Rücktritt vom Vertrag

 

Im Falle höherer Gewalt (Brand, Unwetter usw.) oder sonstiger von dem Vermieter nicht zu vertretender Hintergründe behält sich der Vermieter das Recht vor, vom Vertrag zurück zu treten, ohne dass der Mieter einen Anspruch, z. B. auf Schadenersatz zusteht.

                

 

 

Tierhaltung 

 

Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden. 

Der Gast, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen. 

Der Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung   bzw.   eine   Privat-Haftpflichtversicherung, die   auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen.  Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung des Vermieters  zu erbringen.

Der Gast bzw. sein Versicherer haften dem Vermieter gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten.  Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Vermieters, die der Vermieter gegenüber Dritten zu erbringen hat.  

 

 

 

 
   

Schlussbestimmungen

 

Für meine Geschäftsbedingungen und für die gesamten Rechtsbeziehungen gilt das Recht der

Bundesrepublik Deutschland. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Beherbergungsstandort ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.

 

Sollten eine oder mehrere vertragliche Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit des Vertrages davon im Übrigen nicht berührt.

 

 

Ferienhaus Onkel Tom’s Hütte

 

 

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© Tom Skersies